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Hinweis zur Verwendung von Wärmebildtechnik bei der Schwarzwildbejagung in NRW
Aufgrund der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) haben viele Landkreise in NRW per Allgemeinverfügung den Einsatz von Wärmebild- und Nachtsichttechnik mit Bildwandlern zur Bejagung von Schwarzwild erlaubt.
Bitte beachten Sie: Ob eine entsprechende Regelung auch in Ihrem Jagdrevier gilt, erfahren Sie bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde Ihres Landkreises.